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Sony Markenware

| 3. Februar 2009 20:21 |
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Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Sehr geehrter Herr Anwalt

(link, gekauftes Produkt aus China)

Ich habe Sony Speicherkarten für Sony Spielekonsolen und diverse Kameras aus China ersteigert (Sofort Kauf), diese gibt es hier sehr sehr billig. Habe mir 5 Stück gekauft und mit Paypal bezahlt und diese auch ohne Probleme bekommen. Nutze einen selbst und 4 weitere habe ich um den doppelten Preis wieder verkauft (Willhaben.at). Auch hier gab es keinerlei Probleme mit Kunden.

Leider habe ich im Nachhinein ergoogelt dass es sich hier um Fälschungen handeln könnte. Bei der Frage an den Verkäufer in China über das Problem gefälschter Sticks teilte er mir prompt mit, dass es sich hier um SONY OEM Sticks handelt, also gefälschte Produkte, er teilte mir weiters mit dass diese sehr sehr gut verarbeitet sind und auch ohne Probleme funktionieren.

"Zitat: Yes. It's OEM Sony chips. But they are very good. All Sony chips one ebay are same as ours. In fact, you can send them very good, as they are really really very good, high speed and full content."

Ich beabsichtige mehr chips zu bestellen bzw. zu verkaufen, habe jedoch dies nun gelesen und habe den Versand erstmals gestoppt.

Ich komme aus Österreich und habe folgende Fragen dazu.

Mache ich mich beim Einkauf in China bzw. beim Verkauf hier in Österreich oder Deutschland strafbar ?
Bei meinem Verkaufsangebot habe ich das Wort "Original" nie verwendet.

Danke schon jetzt für Ihre Antwort.

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Da Sie wissen, dass die chips gefälscht sind machen sie sich definitiv strafbar, wenn Sie diese verkaufen. Selbst wenn Sie nicht das Wort "orginal" verwenden, dann dürften die Kunden von Echtheit ausgehen und es droht eine Strafbarkeit wg. Betruges. Desweiteren können derartige Waen vom Zoll beschlagnahmt werden und es droht mindestens ein Bußgeldverfahren oder auch ein Strafverfahren. Wenn Sie nach Deutschland verkaufen, dann können Sie sich auch in Deutschland strafbar machen, definitv aber in Österreich.

Das nächste Problem ist aber, dass Ihnen bei Beschwerden von Käufern beim Hersteller eine Abmahnung droht. Dieses Risiko würde ich als hoch ansehen, es drohen dann nicht unerhebliche Abmahnkosten sowie Schadensersatzansprüche.

Ich kann Ihnen nur raten den Verkauf nicht weiter zu führen.



Rückfrage vom Fragesteller 3. Februar 2009 | 21:33

Ich bedanke mich für Ihre Antwort und werde damit aufhören. Habe meine Bestellungen bereits storniert.

Wäre es sinnvoll meine bisherigen Kunden über den Fall zu informieren ?

Wie informiert man hier richtig ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Februar 2009 | 22:02

Sehr geehrter Fragesteller,

ich halte eine Information der Kunden für sinnvoll. Sie sollten in einem Anschreiben, per mail oder schriftlich mitteilen, dass Sie erst jetzt herausgefunden haben, dass die Karten gefälscht sind. Bieten Sie den Kunden die Rücknahme der Karten gegen Rückerstattung des Preises an. So vermeiden Sie bestmöglich Anzeigen der Kunden oder sonstige Schwierigkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 5. Februar 2009 | 01:42

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