Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Da Sie wissen, dass die chips gefälscht sind machen sie sich definitiv strafbar, wenn Sie diese verkaufen. Selbst wenn Sie nicht das Wort "orginal" verwenden, dann dürften die Kunden von Echtheit ausgehen und es droht eine Strafbarkeit wg. Betruges. Desweiteren können derartige Waen vom Zoll beschlagnahmt werden und es droht mindestens ein Bußgeldverfahren oder auch ein Strafverfahren. Wenn Sie nach Deutschland verkaufen, dann können Sie sich auch in Deutschland strafbar machen, definitv aber in Österreich.
Das nächste Problem ist aber, dass Ihnen bei Beschwerden von Käufern beim Hersteller eine Abmahnung droht. Dieses Risiko würde ich als hoch ansehen, es drohen dann nicht unerhebliche Abmahnkosten sowie Schadensersatzansprüche.
Ich kann Ihnen nur raten den Verkauf nicht weiter zu führen.
Ich bedanke mich für Ihre Antwort und werde damit aufhören. Habe meine Bestellungen bereits storniert.
Wäre es sinnvoll meine bisherigen Kunden über den Fall zu informieren ?
Wie informiert man hier richtig ?
Sehr geehrter Fragesteller,
ich halte eine Information der Kunden für sinnvoll. Sie sollten in einem Anschreiben, per mail oder schriftlich mitteilen, dass Sie erst jetzt herausgefunden haben, dass die Karten gefälscht sind. Bieten Sie den Kunden die Rücknahme der Karten gegen Rückerstattung des Preises an. So vermeiden Sie bestmöglich Anzeigen der Kunden oder sonstige Schwierigkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt