Vorzeitige Beendigung eines Angebotes, ohne Gebote
vom 22.11.2009
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
durch das vorzeitige beenden eines angebotes, welches ich beobachtete(es waren noch keine gebote abgegeben worden !!), wurde mir die möglichkeit genommen, diesen artikel zu ersteigern.das einstellen des artikels ist eine willenserklärung...wie sieht die sache rechtlich aus ?? was kann ich machen ??