Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Leider hilft der link nicht weiter, denn hood hat den Artikel enfernt.
Ich kann daher nur grundlegende Angaben machen.
Wenn Sie die Uniform als Orginal verkauft haben und sich dann herausstellt, dass es kein Orginal ist, dann hat die Sache einen Mangel und der Käufer könnte zurücktreten, weil Sie nicht in der Lage wären, das Orginal zu liefern. Desweiteren könnte man, je nach Text Ihrer Auktion, wohl davon ausgehen, dass Sie eine Eigenschaft der Uniform, nämlich "neu" gem. § 444 BGB
zugesichert haben. Ob der Käufer die Möglichkeit hatte, andere Fotos zu sehen, spielt keine Rolle, es sei denn er hätte wissen müssen das die Uniform kein Orginal ist. Wenn Sie etwas als Orginal verkaufen, dann müssen Sie sich daran festhalten lassen.
Anders wäre es nur, wenn Sie in der Auktion klargemacht hätten, dass Sie selbst die Uniform als Orginal gekauft haben, aber dies nicht garantieren können. Das die Uniform kein Orginal ist, müsste allerdings der Käufer beweisen.
Danke erstmal für die schnelle Antwort. Schade das hood den Artikel entfernt hat... Ich habe in meine Auktion reingeschrieben das ICH die Uniform auf Originalität geprüft habe und für echt befinde.
Die andere Sache ist, das in dem Auktionstext nicht steht um was es sich für eine Uniform handelt, da hood das Angebot sonst wieder gelöscht hätte. Ich habe also die Bezeichnung durch Punkte ersetzt um dem zu entgehen. So gesehn habe ich ja nur die Uniform als Original angeboten aber nicht die an der Uniform angebrachten Abzeichen. Sehe ich das richtig?
Vielen Dank schon einmal im vorraus
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.
Wenn die Abzeichen sich auf der Uniform befinden, dann muss davon ausgehen, dass auch diese echt sind. Wenn Sie die Uniform als echt verkaufen, dann geht ein Käufer im Zweifelsfall auch davon aus, dass die Abzeichen echt sind. Eine Rolle spielt auch, ob der Preis auf ein Orginal schließen läßt. Letztlich bleibt es leider dabei, dass Sie den Vertrag rückabwickeln müssten, falls die Uniform nicht echt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt