Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich geht bei einem Privatverlauf bereits die Gefahr auf den Käufer über, wenn die Sache versandt wurde. Wird die Sache daher verknackt, so wird er behaupten, er habe das ordnungsgemäß verschickt - dann bliebe nur der Anspruch gegenüber der Post.
Wenn keine spezielle Versandart vereinbart wurde, kann er es verschicken, wie er möchte.
Lediglich eine mangelhafte Verpackung könnte man ihm ankreiden. Dann müssten Sie nachweisen, dass das mangelhaft war. schlimmstenfalls würde vor Gericht ein Gutachten erstellt werden.
Wenn Sie also keine Rechtsschutz haben wäre das zu gefährlich! Kosten/ Gutachten ca. 1000 EUR!
Die Erfolgsaussichten sind daher leider schlecht bis fast unmöglich.
Es tut mir leid, aber die Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Risiko.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht