Schadenersatzdurchsetzung wegen Fristversäumnis
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Zu Grunde lag ein Zugewinnausgleichsverfahren in einem Ehescheidungsprozess mit einer Ausgleichsforderung in Höhe von rd.127.000,00 €. ... Innerhalb der Rechtsmittelfrist wurde ein Rechtsmittelschriftsatz von der Anwaltskanzlei jedoch nicht gefertigt und bei den Gerichten eingereicht. 2.Dieser Beschluss des Amtsgerichtes wurde dem Antragsteller durch die Anwaltskanzlei erst am 30.07.2012 zugestellt, mit dem Hinweis um Mitteilung bis zum 07.08.2012 ob Beschwerde eingereicht werden soll. 3.Der Antragsteller hat daraufhin mit Schreiben vom 05.08.2012 an die Anwaltskanzlei nochmals gebeten eine Beschwerde einzureichen, da der Antragsteller bereits s.h. nachfolgend einen Antrag dazu gestellte hatte. 4.Der Antragsteller hat jedoch, da er an dem Verkündungstermin am 05.07.2012 nicht teilnehmen konnte, bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes am 06.07.2912 nachgefragt ob ein Beschluss vorliegt. ... Die Auskunft war, nein, aber es kann lange dauern, da bei Gericht Urlaubszeit herrscht. 6.Am 13.07.2012 erhielt der Antragsteller aufgrund einer weiteren Nachfrage an die Geschäftsstelle des Amtsgerichts die Auskunft, der Beschluss ist längst raus, wenden Sie sich an Ihre Anwaltskanzlei. 7.Da augenscheinlich die Anwaltskanzlei die Herreichung des Beschlusses an den Antragsteller verwehrt hat, versucht der Antragsteller wiederum über die Geschäftsstelle des Amtsgerichtes am 23.07.2012 zu erfahren, was getan werden kann, damit der Antragsteller den Inhalt des Beschluss selber ausgehändigt bekommt.