Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
"Gibt es noch Chance auf eine höhere bzw. vollständige Erstattung des Schadens?"
Hierzu müssten Sie wohl DHL verklagen, da ich nicht annehme, dass sich diese auf weitere Forderungen einlassen werden. In diesem Prozess müssten Sie den Wert der Kommode wohl mittels Sachverständigen beweisen. Die dafür anfallenden Kosten müssten Sie vorstrecken.
Bei einem angenommenen Wert der Kommode von 300 € kämen hier allein an Gerichts- und Anwaltsgebühren knappe 400 € zusammen. Hinzu kämen die Kosten des Sachverständigen.
Sollten Sie den Prozess gewinnen, erhalten Sie zwar alle Kosten erstattet, jedoch tragen Sie auch ein gewisses Prozessrisiko. Falls es Ihnen nämlich nicht gelingt zu beweisen, dass die Kommode durch DHL beschädigt wurde, verlieren Sie den Prozess.
Letztendlich dürfte das aber nicht Ihr Problem sein. Sollte es sich nämlich um einen Kauf unter Privatpersonen gehandelt haben, liegt die Gefahr, dass die Sache auf dem Transport beschädigt wird, beim Käufer. Das ergibt sich aus § 447 Abs. 1 BGB
. Der Käufer bleibt danach verpflichtet den vollen Kaufpreis zu bezahlen. Es ist dann Angelegenheit des Käufers, die Ansprüche gegen den Frachtführer geltend zu machen, §§ 421 Abs. 1 S. 2
, 425 HGB
.
Vielleicht können Sie sich vor diesem Hintergrund mit dem Käufer einigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 17.08.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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