Mein Sohn ist 23 Jahre und war zum Zeitpunkt des Geschehens Arbeitslosengeld 2 Empfänger.An einen Wochenende im Juli spielte er auf einen Campingplatz Volleyball und hat dabei einen Passanten am Kopf getroffen dessen Brille beschädigt wurde.Er selber hat dies nicht gesehen.Der Passant war an der Nase verletzt und ein Brillenglas war zerbrochen.Ein Versuch den Schaden über meine Haftpflicht zu regeln ist gescheitert,da ich keinen schriftlichen Bescheid der Versicherung hatte , daß mein volljähriger Sohn mitversichert ist.Wobei ich sagen muß ich stehe noch in Verhandlung mit der Versicherung.Nach einen Telefonat meinerseits mit dem Geschädigten habe ich Ihm dies erklärt.Heute kam ein Brief seines Anwaltes und er erhebt jetzt auch noch Schmerzensgeld in Höhe von 150 Euro zuzüglich Anwaltskosten in Höhe von 80 Euro und den Ersatz des Glases in Höhe von 328 Euro. ... Leider hat mein Sohn keine Rechtschutzversicherung, weil er bei dem damaligen geringen Einkommen sich dies nicht leisten konnte.Er selber kann nicht einmal seine Miete zahlen, da er kein Einkommen hat.Wie sollen wir jetzt auf den Brief des Anwalts reagieren und hat mein Sohn eine Chance,wenn wir dieses auf den gerichtlichen weg klären, das er den Prozess gewinnt oder würde dies die Kosten noch weiter in die Höhe treiben?