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Lebensmittelvergiftung nach Weihnachtsfeier

29. November 2006 11:56 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Markus Timm

Guten Tag,
Der Sachverhalt:
Unsere Firma mit ca 50 Personen hatte am Freitag in Hamburg eine Weihnachtsfeier in einem renomierten Restaurant mit Buffett.
Es haben sich 15 Personen am Montag wegen Anzeichen einer Lebensittelvergiftung krank gemeldet und einen Arzt aufgesucht.
Ich selbst hatte auch starke Magenbeschwerden und Fieber- anfälle. Mein Artzt hat mich diese Woche krankgeschrieben eine Stuhlprobe angefordert dessen Ergebnis noch aussteht.
Da ich nebenberuflich noch im Handel selbstständig bin und durch die Krankheit an einen grossen Markt nicht teilnehmen konnte sowie andere arbeiten von meinem selbsttändigen Gewerbe liegen bleiben mussten, habe ich auch einen finanziellen Verlust dadurch erlitten.
Habe ich nun Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzengeld vom Restaurantbesitzer da ich meine selbständige Tätigkeit nicht ausführen konnte ?
Was muss ich weiter unternehmen? Das Labor Ergebnis lasse ich mir vom Arzt bescheinigen.
Meine Firma geht in eigener Sache gegen das Restaurant vor, da Ihr durch den Ausfall von 15 Personen auch ein Schaden entstanden ist.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

Sollte eine Pflichtverletzung (Verwendung verdorbener Lebensmittel, falsche Zubereitung, etc.) des Restaurantinhabers nachweisbar sein, dann haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz inklusive Verdienstausfall (was bei Selbständigen sehr schwer darzustellen ist), Schmerzensgeld und sonstigen finanziellen Verlusten. Diese müssen nachgewiesen werden.

Ich rate daher zu folgendem Vorgehen: Warten Sie den ärztlichen Befund ab und machen Sie sich auch die von Ihrem Arbeitgeber durchgeführten Untersuchungen zu Nutze. Sollten die erlangten Informationen eine Pflichtverletzung wahrscheinlich machen, wenden Sie sich an einen Anwalt oder treten Sie mit dem Restaurant selbst in Verbindung (ein Anwalt kann Ihren Forderungen noch stärkeren Nachdruck verleihen, das Schmerzensgeld besser bestimmen und die Darstellung des Ihnen entstandenen Schadens positiv beeinflussen; die Kosten für den Rechtsanwalt muss Ihnen bei einer Einstandspflicht des Restaurants die Gegenseite ersetzen). Dieses wird schon aus eigenem Interesse an einer unspektakulären Erledigung der Sache gelegen sein.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de

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