Steuerrechtliche Fragen zum Testament
vom 15.5.2020
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Im übrigen sollen T und S je zur Hälfte als Erben eingesetzt werden: V ordnet im Wege einer Teilungsanordnung an, dass T das Recht hat, das Familienheim (derzeit von V bewohnt) in Anrechnung auf ihren Erbteil zu übernehmen, sofern sie dies wünscht. ... Die Kosten hierfür tragen die Erben je zur Hälfte.