Pflichtanteil für voreheliches Kind
Meine zwei Fragen: Welcher Anteil steht dem vorehelichen Kind zu, sollte mein Vater ohne ein Testament hinterlassen zu haben, nun sterben? und Was wäre bei einem gemeinsamen Testament meiner Eltern zu beachten, vor allem in Bezug auf den Ausschluss der Mitsprache des vorehelichen Kindes in der Erbengemeinschaft (zB bei Verkauf von Immobilien), sowie der Tatsache, den Pflichtanteil des "vorehelichen Kindes" so gering wie möglich zu halten?