Erbe Pflichtteilsverzicht
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Guten Tag, der Sachverhalt: - Ehegatten haben ein "Berliner Testament" hinterlegt; es gibt 4 Kinder, die als Schlusserben vorgesehen sind - Ehemann ist verstorben, Ehefrau wurde vor 7 Tagen vom Amtsgericht informiert, dass sie Alleinerbin ist, es aber Pflichtteilsansprüche der Kinder zu beachten gibt - alle Kinder wollen zu Lebzeiten der Alleinerbin auf ihren Pflichtteil verzichten. - Kinder wohnen: 2 am Wohnort der Alleinerbin; 2 anderen, weiter entfernter Orten in Deutschland Fragen: - In welcher Form muss der Pflichtteilsverzicht erklärt werden?