Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Schilderung ist der Erbfall bereits eingetreten. Die Ehefrau ist aufgrund gemeinschaftlichen Testaments zur Alleinerbin berufen und die Kinder zu Schlusserben. Damit sind die Kinder grundsätzlich pflichtteilsberechtigt.
Es steht den Pflichtteilsberechtigten grundsätzlich frei, den Pflichtteil geltend zu machen oder auf diesen zu verzichten.
Da der Erbfall bereits eingetreten ist, bedarf der Verzicht auf den Pflichtteil keiner Form, muss also nicht notariell beurkundet werden. Der Verzicht ist sogar mündlich möglich. Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Abfassung angezeigt. Den Pflichtteilsverzicht kann jeder einzeln erklären.
Fristen gibt es keine zu beachten. Der Pflichtteilsanspruch verjährt andernfalls nach drei Jahren.
Kosten entstehen bei Pflichtteilsverzicht unter Berücksichtigung des oben Gesagten keine.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen