Folgen Frage brennen mir unter den Nägel: Meines Erachtens soll der § 1899 Abs 4 die Betreute Person unterstützen, aber nicht die egoistischen Motive der Generalbevollmächtigten ihr Erbe zu schützen. ... Mein Anwalt hat mir auf Anfrage vor einiger Zeit mitgeteilt, dass im Fall des Todes meiner Mutter, die eigentlich auskunftspflichtig wäre, der Titel der Stufe 1 auf die Erben übergeht. ... Stimmt die Aussage meines Anwalts, dass durch die Bestellung der Ergänzungsbetreuerin die weiteren Klagen im Rahmen der Stufenklage, auch bei einem Obsiegen, nicht mehr durch die Verliererpartei bezahlt werden müssen, sondern ich nun in jedem Fall auf den jeweiligen Kosten sitzen bleibe.