Wertausgleich zwischen Erben
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Der Inhalt des 1984 von den Eltern verfassten Testaments: 1. ... Das Testament ist noch nicht eröffnet. ... Sohn (auch wegen Punkt 2 des Testaments (Erben zu gleichen Teilen) einen Anspruch auf Wertausgleich geltend machen, der höher ist als mein Pflichtteil, z.B. einen größeren Anteil als 1/3 des Depots verlangen?