Hallo, mein Vater ist verstorben und hat im alleinigen Testament mich und meine Mutter als Haupterben eingesetzt sodass mein Halbbruder einen Pflichtteil bekommen wird.
Laut Testament ist mein Vater ausgeschlossen bzw. er bekommt nur seinen Pflichtteil (den er aber schon bekommen hat). Das restliche Erbe würde an meine Schwester und mich gehen.
Eine Großmutter ohne Ehemann oder Partner hat nur zwei Kinder, mit denen sie unwiderruflich zerstritten ist, sowie einen Enkel mit dem sie eine gute Beziehung führt. Im Falle ihres Todes möchte sie, dass ihr Vermögen allein an ihren Enkel übergeht und nicht an ihre Kinder oder gar andere entferntere Verwandte. Nun meine Frage: Ist diese alleinige Vererbung an einen Enkel möglich?
In einem Testament einer Einzelperson ist meine Frau -neben den Haupterben- als Vermächtnisnehmerin vorgesehen, da Sie sich viele Jahre um die Person gekümmert hat. ... Sowohl zu Punkt 1 als auch zu Punkt 2 hat sie darüber hinaus verfügt: " Sollte ich sterben, so ist ein Anspruch der Erben auf diesen Betrag ausdrücklich ausgeschlossen." 3.
Meine Frage ist nun wie hoch der gesetzliche Pflichtanteil dieses Erbes für uns drei andere verbleibende Geschwister ist den mein Bruder uns auf jeden Fall zahlen müsste?
Unser Vater, noch Ehemann aber seit vielen Jahren getrennt, wurde von der Mutter vor Jahren per notariellem Testament enterbt, ist somit Pflichtteilberechtigter. Alle sind mit der Situation einverstanden, der Vater hat sogar, nach Eintreten des Erbfalles und bisher nur mündlich, eingewiligt, auf den Pflichtteil zu verzichten, da er uns seinen Anteil am mütterlichen Erbe gönnt.
Es besteht eine Zugewinn-Ehe und es wird 2 Erben geben: Ehefrau und Sohn. Ein gerechtes Testament wird mir dadurch sehr erschwert, weil meine (ausländische) Frau seit mehren Jahren von ihr verdiente Einkünfte geheim hält.
1.Meine Eltern haben zu ihren Lebzeiten ein gemeinschaftliches Testament verfasst (Berliner Testament), wonach mein Bruder, meine Schwester und ich jeweils zu einem Drittel als Schlusserben eingesetzt sind. 2.Mein Vater verstarb 2002. ... Er fordert nun noch ein Drittel des Restvermögens nach Maßgabe des Berliner Testaments. ... Frage: Können meine Schwester und ich gegenüber meinem Bruder Ansprüche aus der Grundstücksübertragung geltend machen, weil der Anteil, den wir zur Gleichstellung erhalten haben, nicht der Erbquote des Berliner Testament entspricht, ja nicht einmal die Höhe des Pflichtteils ausmacht?
Das Erbe besteht aus diversen Bankguthaben. Das Testament ist un-glücklich formuliert. ... Weil seine Frau aber einen Sohn aus erster Ehe hat, erbt dieser natürlich den Pflichtteil, sprich auch ihren Teil aus dem gesamten Erbe (23%) Frage hierzu: Entstünde in diesem Fall für mich eine Haftung?
Da ich gerne in der oberen Wohnung wohnen bleiben möchte, würde ich gerne wissen, wieviel Pflichtteil in % und Erbschaftssteuer in % auf mich zukommen. ... Falls kein Testament seitens meiner Mutter vorliegt, wieviel Anteile an der Wohnung würde er bekommen? Oder kann er mit einem Testament ausgeschlossen werden?
Da er nicht möchte, dass sein Bruder und seine Mutter über sein Erbe nach Wunsch verfügen können, möchten wir beide nun wissen, ob wir das ganze und wenn ja, wie wir alles festhalten müssen. ... Und wird das bereits auf mein Konto überwiesene Geld beim Erbe berücksichtigt oder kann ich es nach seinem Willen eigenständig frei verteilen?
Ich (32 Jahre) habe seit Jahren keinen Kontakt zu meinem leiblichen Vater. Meine Eltern waren nicht verheiratet, mein Vater hat jedoch die Vaterschaft anerkannt, dies belegt ein Dokument vom Jugendamt und die Abstammungsurkunde. Er hat bis zu meinem 18.Lebensjahr Unterhalt bezahlt.
Ich lebe in zweiter Ehe und habe vor einem Jahr ein Testament aufgesetzt, (mit Anwalt und Eintragung) in dem meine Kinder als Alleinerben tituliert sind. Mein Haus, das ich mit in die Ehe gebracht habe, ist nicht extra im Testament aufgeführt. ... Gilt nach wie vor mein bestehendes Testament?
Das kinderlose Ehepaar der Schwester s1 erstellt ein Berliner Testament und bestimmt zur Schlußerbin ihre Nichte n. ... Es entsteht ein Erbstreit der Kinder der vorverstorbenen Nichte n mit s2, der vom LG folgendermaßen entschieden wird: es erben die Kinder der vorverstorbenen Nichte n. ... Die Frage ist jetzt: können die Kinder der Nichte noch Ansprüche gegen s2 wegen der geschenkten Haushälfte geltend machen, zumindest die Hälfte des Pflichtteils?
Ich bin lt. gemeinschaftlichem notariellen Testament Alleinerbin (Berliner Testament), seine einzige Tochter war Pflichtteilsberechtigte. Für den Pflichtteil wurde beim Notar eine „Vereinbarung zum Pflichtteil" abgeschlossen und ich habe den Pflichtteil bereits 2014 bezahlt. ... Testament).
Vater A zerwirft sich mit Tochter B und setzt daher Freund C als alleinigen und ausschließlichen Erben ein mit Verzicht der Festlegung weiterer Erbschaftsfolgen - erwartete Erbschaft über 100.000.- €.