Folgende Situation: Eines von sechs Geschwistern, das in München seit Jahrzehten seinen Arbeitsplatz und Wohnstiz hatte (österreichische Staatsbürgerschaft),aber auch in Österreich im Ort der Liegenschaft(siehe unten) hauptwohnsitzgemeldet war, kommt bei einen Autounfall in München ums Leben. Da er kein Testament hinterlässt, sind seine fünf Geschwister die Erben. ... Die Verlassenschaft, darunter das in Österreich gelegene Elternhaus, das er von seiner Mutter geerbt hatte, wurde zu gleichen Teilen unter den Geschwistern verteilt.