Nach Erbauseinandersetzung nachträglich zu Erbverbindlichkeiten herangezogen
vom 25.7.2006
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
In diesem Übergabe- und Auseinandersetzungsvertrag verpflichtet sich mein Bruder, mich von allen geltend gemachten Ansprüchen als Miterben, die ihren Ursprung vor der Geschäftsübergabe haben, freizustellen. 5.Für die Berechnung des Vertragswerkes wurden die seinerzeitigen Kontensalden und die Wertansätze (Einheitswert und Brandversicherungswert) herangezogen. 6.Zu diesem Zeitpunkt (März 2003) haben sich die Verbindlichkeiten und der Wertansatz für die Immobilie so gestaltet, dass sich noch ein positiver Wert errechnet hat. Als Ausgleich wurde mir die kleinere Wohnung (Wert: 36 TEUR) in der Immobilie zugerechnet. ... Das Ergebnis ergab einen Wert von TEUR 255.