Theoretisch sind diese(s) Testament(e) nicht zwingend notwendig, aber wir glauben, dass es uns einigen bürokratischen Aufwand ersparen kann, z.B. wären die Wohnungen schon klar zwischen mir und meiner Schwester getrennt und es wären nicht automatisch beide Geschwister die neuen Eigentümer. - Für das bewegliche Eigentum meiner Mutter in Deutschland, z.B. Auto, Möbel, Hausrat, etc., soll im deutschen Testament stehen, dass nach dem Ableben meiner Mutter die gesetzliche Erbfolge gilt, also gleiche Verteilung auf die beiden Kinder und keine besondere Regelung. - Dasselbe Würde gelten für bewegliches Eigentum im EU-Land A. - Für die Wohnung in Deutschland (Wo-D1) soll im Testament formuliert werden, dass sie mit dem Ableben meiner Mutter auf mich vererbt wird. - Eine der drei Wohnungen im EU-Land A (Wo-A1) wurde dort schon durch Schenkung auf den Namen meiner Schwester übertragen und ist nicht mehr Eigentum meiner Mutter, wird also nicht weiter betrachtet. - Für die beiden anderen Wohnungen im EU-Land A soll im Testament stehen: Wohnung Wo-A2 wird auf meine Schwester vererbt, Wohnung Wo-A3 wird auf mich vererbt. 1.