Berliner Testament Patchworkfamilie
| 04.12.2014 05:27
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***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Zusammenfassung: Auslegung einer letztwilligen Verfügung - hier Berliner Testament
Mutter aus Vorehe 2 Kinder, 2011 verstorben/ Vater aus Vorehe 2 Kinder, 2014 verstorben/ aus gemeinsamer Ehe 1 Kind:
Im Ehegattentestament unter Punkt 1 haben sich beide gegenseitig zu alleinigen Erben eingesetzt und in Klammern "Berliner Testament" eingefügt.Der nächste Satz betont, dass beide durch ihre Berufe gleichermaßen zur Vermögensbildung beigetragen haben.
Es folgen als Punkt 2 für den Fall des gemeinsamen Unfalltodes als Stabstriche 2 Namensnennungen von Kindern, wer welche Nachlassangelegenheiten regeln soll. Der vorletzte Stabstrich beinhaltet die Festlegung des alleinigen Erbes einer bestimmten Geldanlage, die nur das aus der gemeinsamen Ehe stammende Kind erhalten soll. Der letzte Stabstrich benennt als Erben die oben genannten 5 Kinder mit Namen und Geburtsdatum mit der Verfügung, dass das Erbe gleichmäßig unter diesen 5 aufzuteilen ist.
Der letzte Punkt 3 bezieht sich auf zu Lebzeiten erfolgte Schenkungen, die nicht an- bzw. aufgerechnet werden sollen und bei der generellen Aufteilung keine Rolle spielen sollen.
Kann das Testament dahingehend ausgelegt werden, dass von den Eheleuten sehr wahrscheinlich gewollt war, dass auch bei normalem Nacheinander-Versterben alle 5 Kinder gleichberechtigte Erben werden?
Deutet nicht die in Klammern unter Punkt 1 genannte Begrifflichkeit "Berliner Testament" und der Hinweis des gleichberechtigten Vermögensaufbaus durch beide Eheleute darauf hin, dass die 5 Kinder erst zum Zuge kommen sollen, wenn beide verstorben sind?
Spricht nicht auch für diese Auslegung, dass das gemeinsame Kind besonders bedacht werden sollte, nicht nur im Falle eines Unfalles?
Ist nicht eher anzunehmen, dass es sich um Schreibfehler handelt (statt Stabstriche Punkte zu setzen), da dies im textlichen Zusammenhang die letzten Passagen vor der Schlussverfügung sind (Schenkungen zu Lebzeiten)?
Kann diese Auslegung ggf. mit einem Brief des zuletzt verstorbenen Ehemannes (zeitliche Nähe zum Datum des Testaments) an ein Stiefkind untermauert werden, worin der Stiefvater bekräftigt, dass es ein Testament gibt, wonach alle 5 Kinder gleichberechtigt erben sollen?
Sollten evtl. andere Verwandte bezeugen können, dass der gemeinsame Wille immer gerade darin bestand, dass alle 5 Kinder zu gleichen Anteilen erben sollen?