Sehr geehrte Damen und Herren, meine Eltern sind inzwischen beide verstorben und hatten in einem privat verfassten, aber beim Amtsgericht hinterlegten gemeinsamen Testament verfügt, dass ihre Tochter 50 %, ihr Sohn und ein Verein jeweils 25 % erben sollen. ... Wenn sich alle Erben einig sind, auf die Einrichtung einer Stiftung zu verzichten, ist das dann so möglich? ... Wer würde die Kosten tragen, die sicherlich bei der Einrichtung einer Stiftung entstehen.