Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
1. Wenn die leibliche Tochter trotz der Aussage meiner Ex-Frau eventuell nicht auf den Pflichtteil des Erbes verzichtet hat und das Haus sofort verkauft wird, wer muss dann ggf. für die Kosten einer späteren Auszahlung an die leibliche Tochter aufkommen, wenn diese doch Ihren Pflichtteil erhalten will? Und ist es ratsam, so etwas überhaupt zu unterschreiben. Ich selber habe keine finanziellen Reserven.
Haften für den Pflichtteil müssen die Erben, der Sohn nicht als Vermächtnisnehmer kein Erbe. Somit wäre auch der Sohn nicht für die Abfindung der leiblichen Tochter zuständig, die Ausschlagung des Erbes durch die Tochter wäre aber in der Tat interessant zu sehen. Dies würde zusätzliche Sicherheit schaffen.
2. Laut meinem Verständis ist das Haus noch nicht in den Besitz unseres Sohnes übergegangen. Nun will der Makler bis Sonntag unterschriften von mir, da die angeblichen Käufer sonst abspringen würden. Ich vermute, dass es um die Erlaubnis geht, dass Haus zu verkaufen. Geht dies überhaupt? Das Haus ist doch noch im Besitz meiner Schwiegermutter, wenn ich die Unterlagen vom Notar richtig verstehe?
Der Sohn ist Vermächtnisnehmer, aber rechtlich nicht Eigentümer. Erst wenn das Grundbuch geädert wurde, könnte er als solcher auftreten.
Inwiefern Ihr Sohn als Verkäufer auftritt, ist daher sehr fraglich.
3. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich die Unterlagen von dem Makler am Sonntag unterschreibe und man in diesen Vertrag mit einträgt, dass ich selber nicht für jetzt oder später anfallenden Kosten (sei es für Forderungen der leiblichen Tochter oder für Versicherungen, Steuern und andere Kosten) hafte. Hier schwebte mir u.a. folgender Text vor:
Der Vater von VORNAME NACHNAHME stimmte dem Verkauf der Immobilie zu unter der Voraussetzung, dass die Ex-Frau versichert, dass die leibliche Tochter den Pflichtanteilt des Erbes ausgeschlossen hat und alle Kosten, die in der Vergangenheit, Heute und in Zukunft für dieses Erbe und den Verkauf der Immobilie anfallen, selber trägt. Der Vater von VORNAME NACHNAHME kann für keine Zeit an Kosten beteiltigt werden.
Wäre dies rechtlich verbindlich und wäre ich, wenn ein solcher Hinweis bei dem Makler an dem Vertrag mit anhängt rechtlich verbindlich oder kann ich dennoch an Kosten beteilit werden?
Fordern und vereinbart kann dies auf jeden Fall. Im Innenverhältnis wäre dies auch wirksam, Sie hätten dann einen Freistellungsanspruch gegen Ex-Frau und Sohn.
4. Alternativ habe ich am 26.05.2022 einen Termin dies bezüglich bei einem Anwalt, da meine Exfrau mich hier aber drängt wegen diesem Sonntag und der Aussage "Wenn Du nicht unterschreibst, lege ich alle Kosten die jemals entstehen auf Dich um". Wenn Sie mir raten, diesen zusätzlich zu Ihrer Antwort abzuwarten und nichts zu unterschreiben, wäre ich für diesen Hinweis auch sehr dankbar.
Sie haben das Recht diesen Sachverhalt zu prüfen, springt der Käufer deswegen ab, so müssen Sie den Schaden nicht ersetzen. Wen Sie sich zu unsicher fühlen, sollten Sie bis 26.05.2022 warten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
Postanschrift: Postbox 65308X
11516 Berlin
Tel: 017663831347
E-Mail: