Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe hier davon aus, dass der Vater in eine schwere Krise durch den Tod seiner Frau und seiner Mutter geraden ist. Daher rate ich hier dazu, mit dem Vater ein persönliches Gespräch zu führen. Dies ist in der Regel der schnellere Weg, um das Ziel des Sohnes zu erreichen, nämlich das Ferienhaus zu verkaufen.
Rechtlich gesehen kann hier mit einer Teilungsversteigerung angedroht und ggf. durchgeführt werden. Hierdurch wird aber die Immobilie höchstwahrscheinlich unter Wert veräußert. Auch entstehen hierdurch erheblich Kosten. Von diesem Schritt, wie dem Anschreiben durch einen Rechtsanwalt möchte ich hier ausdrücklich warnen. Hierdurch würde die Beziehung zwischen Vater und Sohn restlos zerstört werden.
Hier bietet sich nach einer gewissen Wartezeit an, ein Mediationsverfahren (Streitlöseverfahren) einzuleiten. Hierbei vermittelt ein Mediator zwischen den Parteien, so dass diese ein gemeinsamen Weg suchen können. Ob hierzu aber derzeit der Vater fähig ist, kann nicht beurteilt werden. Ich muss daher dringend dazu raten, zunächst einmal ein persönliches Gespräch mit dem Vater zu suchen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Der Vater steckt jedoch definitiv nicht in einer Krise, da
zwischen dem Tod der Ehefrau und dem Tod der Mutter 3 Jahre liegen. Das Gespräch wurde gesucht, jedoch reagiert der
Vater weder auf Telefon noch Brief.
Wie ist die Tatsache, dass der Sohn keinerlei Zugangsmöglichkeit
zum geerbten Haus hat, der Vater sämtliche Schlüssel hat und dort auch zeitweise wohnt, zu bewerten?
Welche Schritte (ohne Anwalt) kann der Sohn noch einleiten um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen? Wie ist ein Mediator zu finden?
Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
leider habe ich erst jetzt Ihre Nachfrage gesehen.
Grundsätzlich darf das Erbe nur gemeinschaftlich genutzt werden. Da hier der Vater den Sohn vom Besitz am Erbe ausschließt, muss hier der Mitbesitz vom Sohn gegenüber dem Vater gefordert werden. Ggf. schuldet hier der Vater aufgrund der Nutzung des Ferienhauses auch einen anteiligen Nutzungsersatz.
Die beste Möglichkeit ohne Anwalt hier weiter zu kommen ist die Einschaltung eines Mediators. Ein Verzeichnis, in dem sämtliche Mediatoren in Ihrer Stadt verzeichnet sind, existiert leider nicht. Mediator darf sich jeder nennen, der eine Mediationsausbildung hat. Ich empfehle daher die Suche per Internet nach einem Mediator, der am wahrscheinlichsten hier die Parteien aufgrund seiner Vorbildung unterstützen kann. Auch können Sie sich an das für Sie zuständige Amtsgericht wenden. In der Regel kann das Gericht Mediatoren vorschlagen. Auch gibt es Gerichte mit ausgebildeten Richter, die auch Mediationen durchführen. Dies ist aber von Gericht zu Gericht unterschiedlich.
Alternativ können Sie einen gemeinsamen Bekannten bitten, zu vermitteln. Ob dies erfolgreich ist, kommt auf den Bekannten und dem jeweiligen Verhältnis zu dem Sohn bzw. den Vater an. Es muss hier eine besonderes Vertrauensverhältnis bestehen oder entstehen können. Die Aufgabe des Dritten ist hierbei nicht eine Lösung zu finden, sondern den Parteien bei der Konfliktlösung zu helfen, indem eine sachliche Diskussion herbeigeführt wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiter helfen konnte.