Berliner Testament und nachträgliche Grundbuchänderung
vom 27.11.2011
58 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Testament nicht vorhanden. Freitag schreibt das Amtsgericht, das der Grundbucheintrag vorher berichtigt werden sollte auf den Vater und je 1/4 auf die Kinder, so wie es nach gesetzlicher Erbfolge richtig gewesen wäre. ... Haben die Schenkungen der Mutter (vom gemeinsamen Elternkonto) eine Relevanz in der Erbangelegenheit des Vaters?