Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt, folgende Situation: Ehefrau stirbt, es existiert kein Testament: Erben: Ehemann und zwei minderjährige Kinder für die der Ehemann nun das alleinige Erziehungsrecht besitzt. ... Geplant ist, das das Haus nun weiter aufwendig modernisiert werden soll, welches natürlich mit hohen Kosten verbunden ist, gleichzeitig soll das jetzt noch hohen Darlehen durch andere Finanzmittel schneller getilgt werden. FRAGEN: Wie wird der jetzige Erbteil in einem solchen Fallspäter (siehe zweite Frage) bemessen: Mit dem heutigen Zeitwert, oder mit dem später aktuellen Wert inkl. erst nach Erbfall durchgeführten Modernisierungen, Tilgungen usw.die ja allesamt der Ehemann aus seinem Vermögen bezahlt und nicht aus einen Erbteil der Kinder?