Der vom Experten der Volksbank ermittelte Verkehrswert kann verwendete werden, wenn sich alle Mitglieder der Erbengemeinschaft einig sind. 2) Gemäß der Rechtsprechung des Reichsgericht, muß der Miterbe, den Wert des Gegenstands, der ihm vorab von der Erbengemeinschaft (im Rahmen der gegeständlichen Teilauseinandersetzung) zugewiesen wird, mit dem Wert den er zu Zeit der (also zum Zeitpunkt der gegenständlichen Teilauseinandersetzung) Übereignung (durch die Erbengemeinschaft) hatte, im Rahmen der abschließenden Auseinandersetzung anrechnen lassen muß. ... Soll die Teilauseinandersetzung auf eine Person beschränkt sein, so führt dies in der Regel zum Ausscheiden dieser Person aus der Erbengemeinschaft. ... Natürlich kann aber jeder Erbe die sofortige Auseinandersetzung verlangen, so dass der Zeitraum entsprechend abgekürzt werden kann.