Unentgeltliche Vorabüberlassung-Anrechnung auf das Erbvermögen?
vom 22.4.2007
50 €
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Ich habe meinem Sohn X bereits einen Geschäftsanteil übertragen. Ich werde meinem Sohn X weiter zu Lebzeiten das Wohn- und Geschäftsgrundstück sowie meine Kommandititanteile überlassen. ... Ist das überlassene bzw. übertragende Vermögen beim gesamten Erbvermögen/ Nachlass zuzurechnen und bei dem Sohn X als breits erhalten zu berücksichtigen oder ist nur das verbliebene Vermögen ohne Berücksichtigung der vorab Überlassung zu teilen?