Erbrecht - Verfügung z.G. Dritter
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Sachverhalt: Testament: Eltern setzten sich gegenseitig als Alleinerben ein. Mutter verstorben, Vater 3 Monate später verstorben Erben: 2 Kinder Vater und Sohn unterzeichnen kurz nach dem Tod der Mutter eine (Sparkassen-)Verfügung zu Gunsten Dritter (Sohn).