Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist kürzlich meine Großmutter verstorben, sie hat leider kein aktuelles Testament hinterlassen, weshalb ich bei der Regelung ihres Nachlasses von der gesetzlichen Erbfolge ausgehe. ... Laut Aussage des Bestatters hieß es, mein Vater wäre -als einziges noch lebendes Kind- Alleinerbe, allerdings meine Oma war gerade bestattet und schon traten mein Cousin u. meine Cousine an uns heran und meldeten ihren Anspruch an, sie sind der Meinung, da ihre Mutter (die Schwester meines Vaters) bereits verstorben ist, das sie sozusagen automatisch an ihre Stelle als Erbberechtigte rücken würden – ist dies korrekt? ... Im Nachlass meiner Oma wurde ein altes Testament gefunden, in dem meine Großeltern sich jeweils gegenseitig zum Erben einsetzten, die Kinder werden nicht erwähnt, das Testament ist handschriftlich verfasst aber nicht beglaubigt – hat dieses Testament heute noch eine Relevanz?