Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die folgenden Hinweise nur einen ersten Überblick verschaffen können und eine persönliche Beratung nicht ersetzen können.
Der Ehemann der Mutter und die drei Kinder bilden eine Erbengemeinschaft, Sie müssen mangels Vorliegen eines Testaments einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, dort werden die Anteile am Nachlass für jeden Beteiligten aufgeführt.
1. Den Kindern steht hinsichtlich des Lebensversicherungsbetrages ein Pflichtteilsanspruch, der sogenannte Pflichtteilergänzungsanspruch gem. § 2325 Abs. 1 BGB
zu. Die Bewertung der Lebensversicherung erfolgt nach dem sogenannten Rückkaufswert. Diesen Wert muss Ihnen Ihr Stiefvater nennen.
2. Sie müssen sich erkundigen, welche Kontovollmacht zu dem Konto der Mutter vorliegt. Wirkt sie über den Tod des Kontoinhabers hinaus, müssen Sie und die anderen Geschwister versuchen, sie zu widerrufen, und dies rein vorsorglich tun. Wenn die Bank erst auf die Vorlage des Erbscheins besteht, können Sie erst dann das gemeinsamte Verfügungsrecht durchsetzen. Auf jeden Fall erhalten Sie Auskunft über die Kontobewegungen und können unberechtigt entnommene Beträge zurückfordern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
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