Sehr geehrter Ratsuchender,
1. Der Erbvertrag ist insoweit verbindlich, als darin die Erbeinsetzung der vier Kinder zu gleichen Teilen verfügt wurde. Diese Verfügung wurde von Ihrer Mutter nach Ihrer Schilderung nicht geändert, da weiterhin die vier Kinder zu gleichen Teilen erben.
2. Die Verfügung hinsichtlich der „Vermächtnisse“ können wirksam sein, wenn dadurch die Erbeinsetzung an sich nicht ausgehebelt wird. Das kann nur anhand des gesamten Nachlasses und nach Ermittlung des genauen Sachverhalts ermittelt werden.
3. Sie können bestreiten, dass der im Testament beschriebene Fall vorliegt.
4. Wenn Sie ausschlagen, erbt jedenfalls nicht Ihr Sohn. Dieser wurde von der Erbfolge ausgeschlossen. Das steht auch nicht im Widerspruch zu dem Erbvertrag, hier wurde nur verfügt, dass die vier Kinder erben sollen. Nicht geregelt wurde der Fall, dass eines der Kinder vorverstirbt. Ihre Mutter konnte diesen Punkt regeln. Ob Sie Ihren Pflichtteil verlangen, spielt diesbezüglich keine Rolle.
5. Wenn nur 4 Kinder vorhanden sind, würden Sie ¼ der Erbmasse bekommen. Der Pflichtteil beträgt 1/8 der Erbmasse. Diese errechnet sich aus allem Vermögen, was im Zeitpunkt des Todes der Mutter noch da ist.
Diese Einschätzung kann nur ein erster Wegweiser sein. Es liegt hier eine Vielzahl problematischer Konstellationen vor. Ich rate Ihnen daher, sich mit samt sämtlicher Unterlagen von einem Kollegen oder unserer Kanzlei beraten zu lassen, um eine verbindliche Einschätzung der Lage zu erhalten.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
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Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen: Meine Auskunft umfasst die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind. Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Auch einige Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht geklärt werden. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.