Haus vor Erbeserbe schützen
vom 23.2.2015
58 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Mein Bruder und ich bilden eine Erbengemeinschaft und bewohnen (voraussichtlich beide) das geerbte Elternhaus. Mein Bruder hat zwei Kinder zu denen er keinen Kontakt mehr hat. Stirbt mein Bruder vor mir, würden sich dessen Kinder das Pflichtteil sicherlich auszahlen lassen.