Frage zu Erbrecht - bitte Fachanwalt ! (und: eventuell Probleme mit Anwalt...)
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Vom so errechneten Wert stehen meiner Mutter 60% und dem Sohn "V"s 40% zu. Vor der Hinauszahlung ist der Wert des Vermögens meiner Mutter in Abzug zu bringen. ... Seine Berechnung: Vermögen "V"s (150.000) + Berücksichtigung der Vorschenkungen der letzten 10 Jahre (50.000.-) = 200.000 .- 200.000.- / 8 = 25.000.-.