Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihr Frage brantworte ich wie folgt.
Durch das Testament sind Sie nach dem Tod Ihres Vaters enterbt.
Sie können daher den Pflichtteil geltend machen (§ 2303 Abs. 1 S. 1 BGB
). Dieser beträgt 1/2 des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1. S. 2 BGB
).
Bei der Berechnung des Pflichtteils wird vom Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls ausgegangen (§ 2311 BGB
).
Mangels abweichender Angaben gehe ich davon aus, dass das Vermgöen des Vaters 1/2 des gemeinschaftlichen Vermögens beträgt, also 67.500 € beträgt.
Der Wert des Nachlasses für die Berechnung des Pflichtteils beträgt 67.500 € - 4.000 = 63.500 €.
Für Sie als Sohn und für Ihre Schwester beträgt der gesetzliche Erbteil neben der Ehefrau des Erblassers je 1/4.
Da der Pflichtteil die Hälfte davon beträgt, haben Sie und Ihre Schwester einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von je 1/8 x 63.500 = 7.937,50 €.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 28.02.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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28.02.2014
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15:03
Antwort
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