Altersbedingte Umgruppierung in tiefere Entgeldgruppe
vom 9.8.2024
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Hallo, mein Problem bezieht sich auf eine Umstellung der Betriebsvereinbarung zur Eingruppierung in die tarifichen Lohngruppen entsprechend der Anzahl der Arbeitsplätze, für die ein Arbeitnehmer qualifiziert ist/eingesetzt werden kann. Im Rahmen der Umstellung wurde festgelegt, dass Arbeitnehmer, welche zu einem Stichtag ein bestimmtes Alter erreicht haben von einer Umgruppierung in eine tiefere Lohngruppe ausgenommen werden. Dies führt dazu, dass ich im Gegensatz zu einer älteren Kollegin (wir leisten die exakt gleiche Anzahl der Arbeitsplätz) heruntergestuft werden soll.