Aufhebungsvertrag, der die Kündigungsfrist verkürzt und Sperrzeit nach §159 SGBII
vom 30.10.2019
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Jetzt schlägt mir mein Arbeitgeber vor, zusätzlich einen Aufhebungsvertrag zu schließen, der die drei Monate verkürzen würde: Bei sofortiger und unwiderruflicher Freistellung würde mein Arbeitsvertrag bereits zum Ende des Jahres (31.12.2019) im Rahmen dieses Aufhebungsvertrages beendet.