Arbeitgeberzuschuss zur PKV rückwirkend anpassen
vom 5.1.2011
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Der AN überreicht seinem AG nur seine eigene Beitragsübersicht, so erfährt der AG auch nichts über die gesamten Beiträge der Familie. 2008 wird ein Kind geboren, der AN schliesst bei der gleichen Versicherung einen weiteren Vertrag ab. ... Sprich: habe ich nur ein Recht auf Korrektur des Zuschusses ab 2008 nach Geburt des Kindes, da nur er mit auf meinem Vertrag aufgeführt ist und der AG seit 2008 auch nur diese Beiträge berichtet bekam?