außerordentliche,fristlose Kündigung
Frag einen Anwalt Per Einschreiben mit Rückschein habe ich am 12.April 2007 die außerordentliche und fristlose Kündigung erhalten. Zuvor wurde ich bereits am 09.März 2007 von der Geschäftsleitung entbunden. Der bestehende Arbeitsvertrag wurde ab da mündlich zu Gunsten der Arbeit in der Gruppe Aufrecht erhalten.