Arbeitsrecht: Teilzeit in Elternzeit (Gehaltskürzung, nur 4 Monate, neue Tätigkeit)
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
. > Mit meinem Weggang 2011 in den Mutterschutz wurde meine Stelle unbefristet/extern nachbesetzt > Aktuell sind in genau dieser Personalabteilung 2 Stellen in vollzeit/unbefristet/extern ausgeschrieben > Teilumfänge meines Alltagsgeschäft können meiner Ansicht nach sehr wohl in Teilzeit erbracht werden --> was ich sogar bewiesen habe, da ich 3 Monate nach Niederkunft meines Sohnes als Support einen Geschäftsprozess unentgeltlich von Zuhause aus durchgeführt habe (rd. 30 Std. dokumentierter Arbeitsaufwand) > Durch die schriftl. ... Haben Sie aus Ihrer Erfahrung einen Handlungsvorschlag, da natürlich der Rechtsweg (eine Klage) das Arbeitsverhältnis massiv stören und beeinträchtigen würde?