Rückzahlung Ausbildungskosten im Insolvenzfall?
vom 24.6.2009
35 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Ich habe im vergangenen Herbst eine Stelle angetreten, die -auch per Arbeitsvertrag geregelt- eine Ausbildung vorsah, die für die Position in absehbarer Zeit unabdingbar ist. Wie üblich wurde für den Fall der arbeitnehmerseitigen Kündigung die (je nach Anzahl der Betriebszugehörigkeitsjahren) Rückzahlung der Kosten vorsah. Im Frühjahr meldete das Unternehmen die Insolvenz an, seit dem Frühsommer ist das Insolvenzverfaheren eröffnet.