Während der Dauer dieses Vertrags ist es dem Arbeitnehmer ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma nicht gestattet, in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Firma in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. ... (§15) Alle Ansprüche aus dem und in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden und nicht spätestens innerhalb eines weiteren Monats nach Ablauf dieser Frist Klage erhoben wird. Dies gilt nicht für Vertragsstrafenansprüche und für Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen oder aus mit Strafe bedrohten Handlungen. > Ist die Frist mit der Klage hier überhaupt zulässig?