Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit der FA in der ich derzeit angestellt bin vor einem Jahr einen Vertrag geschlossen, der gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 14 TzBfG: Zulässigkeit der Befristung">§14 Abs 2 TzBfG</a> bis zum 31.03.2013 befristet ist. ... Bei meiner jetztigen FA habe ich bis jetzt weder einen schriftlichen Vertrag über die Weiterbeschäftigung unterschrieben, noch sonst irgendwelche weiterführenden Gespräche über Dauer, Gehalt etc. geführt. Kann ich mich, solange von meiner Seite nichts unterschrieben wurde, auf die Beendigung des Vertrags zum 31.03.2013 berufen oder bin ich durch die mündliche Absprache eine Verpflichtung eingegangen und muss nun ordnungsgemäß kündigen?