Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Befristung mit Sachgrund:
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann erneut abgeschlossen werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. In Ihrem Fall könnte der sachliche Grund die Fortführung des Projekts sein, das von der externen Organisation XY finanziert wird. Da der Finanzierungsvertrag bis Ende Juni 2026 verlängert wurde, könnte dies als sachlicher Grund für eine Befristung bis Ende Dezember 2025 dienen, solange das Budget bis dahin ausreicht. Der vorübergehende Bedarf an Ihrer Arbeitsleistung aufgrund der Projektfinanzierung könnte als sachlicher Grund gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG angesehen werden.
2. Gründe in der Person des Arbeitnehmers: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Befristung auf Gründe in Ihrer Person zu stützen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Ihre persönliche Lebensplanung oder Ihre Qualifikationen spezifisch für das Projekt sind.
3. Projektbezogene Befristung: Da Ihr Arbeitsverhältnis projektbezogen ist, könnte die Befristung mit dem Ende des Projekts begründet werden. Dies setzt voraus, dass das Projekt tatsächlich nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt läuft und danach kein Bedarf mehr an Ihrer Arbeitsleistung besteht.
4. Verlängerung des bestehenden Vertrags: Eine Verlängerung des bestehenden befristeten Vertrags ist ohne sachlichen Grund nicht möglich, da die Höchstdauer von zwei Jahren für sachgrundlose Befristungen nicht überschritten werden darf. Allerdings könnte eine neue Befristung mit einem sachlichen Grund vereinbart werden.
Es ist wichtig, dass der sachliche Grund für die Befristung klar dokumentiert und nachweisbar ist, um rechtlichen Herausforderungen standzuhalten. Ihr Arbeitgeber müsste den sachlichen Grund im Falle eines Rechtsstreits darlegen und beweisen können.
Das ist meine erste Einschätzung. Die genauen Details müssten weiter und zu Ende geprüft werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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