Kündigung eines freiwilligen, befristeten Praktikums
vom 8.12.2010
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Im Vertrag steht: a) Für die ordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften. b)Die Bank ist im Falle der Kündigung berechtigt, den Mitarbeiter unter Fortzahlung der Bezüge von seiner Diensttätigkeit freizustellen. c)Das Recht zur firstlosen Kündigung bleibt jederzeit unberührt Es steht aber nichts zur Kündigungsfrist.