Arbeitgeber Kündigung eines Arbeitsvertrages
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Guten Tag, ich möchte einem Arbeitnehmer kündigen. Seine gesetzliche Kündigungsfrist beträgt gemäß § 622 Abs. 2 S. 1 Ziffer 5 BGB fünf Monate zum Monatsende, d. h. ich könnte z.B. am 15.11.2018 frühestens zum 30.04.2019 kündigen. Könnte ich den Kündigungstermin sozusagen "freiwillig" nach hinten schieben, also am 15.11.2018 z.B. zum 30.06.2019 kündigen oder ist die gesetzliche Kündigungsfrist so starr zu verstehen, dass weder zugunsten noch zuungunsten des Arbeitnehmers hiervon abgewichen werden darf?