Kündigungsfrist 4 Wochen zum Quartalsende rechtens
vom 29.9.2017
59 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Guten Tag, In meinem Arbeitsvertrag stehen 6 Wochen zum Quartalsende als Kündigungsfrist, bin 19 Jahre in dem Betrieb. Meine Kollegen hatten die gleiche Kündigungsfrist und kündigten durch Beratung eines Anwalts 4 Wochen zum Monatsende. Der Kollege war auch 17 Jahre im Unternehmen.