Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.
Der Zweck des in § 9 Abs. 1
Mutterschutzgesetz geregelten Kündigungsverbotes während der Schwangerschaft geht dahin, der werdenden Mutter den Arbeitsplatz und die wirtschaftliche Existenzgrundlage zu erhalten. Verboten sind alle arbeitgeberseitigen Kündigungen, die das Arbeitsverhältnis in seiner bestehenden Form ändern.
Demnach ist vorliegend vom Kündigungsverbot auch die Zusatzvereinbarung bezüglich der Stundenzahl umfasst und somit die diesbezüglich vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unzulässig.
Sie sollten Ihren Arbeitgeber insoweit in Kenntnis setzen und auf Ableistung und Bezahlung der vertraglich vereinbarten Stundenzahl von 25 Wochenstunden bestehen.
Gerne stehe ich bei Unklarheit für eine Nachfrage zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
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