Kündigungsfrist - GF
vom 13.8.2020
für 85 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Eine etwaige anderweitige Tätigkeit hat der Geschäftsführer der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen. (3) Das Vertragsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. (4) Das Vertragsverhältnis ist bis zum 31.12. des Kalenderjahres befristet.