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Kündigung AVR

26. Dezember 2016 15:51 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich bin seit 01.12.2016 ein Jahr befristet in einem katholischen Krankenhaus angestellt.
Ich habe ein halbes Jahr Probezeit und möchte zum 31.01.2017 kündigen.
Ist es richtig, dass ich lt. AVR Vertrag 4 Wochen Kündigungsfrist habe?
Wäre es dann 100% ig ausreichend wenn ich am 30.12.2016 um 15.00 Uhr zum 31.01.2017 kündige?
Ist es von Nöten, bzw. ausreichend, wenn ich mir den Erhalt meines Kündigungsschreibens von der Sekretärin der Pflegedienstleitung (falls diese nicht anwesend ist) auf einer Kündigungskopie bestätigen lasse?
Einen Grund anzugeben ist ja bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit nicht nötig?
Danke

26. Dezember 2016 | 16:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Laut meinen Unterlagen sehen die AVR in der Probezeit eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende vor. Wenn Ihrem Arbeitgeber die Kündigung am 30.12.2016 zugeht, beendet sie das Arbeitsverhältnis wirksam zum 31.01.2017.
Ich gehe davon aus, dass die Pflegedienstleistung in Ihrem Fall die Personalverantwortung trägt. Dann wäre die Sekretärin grundsätzlich als empfangsbevollmächtigt anzusehen und die Übergabe der Kündigung und Bestätigung auf einer Kopie (aus Beweisgründen) wäre ausreichend. Schauen Sie aber zu Sicherheit noch einmal in Ihren Arbeitsvertrag, ob dort eine bestimmte Person oder Abteilung als Kündigungsempfänger genannt wird. Einen Kündigungsgrund brauchen Sie nicht anzugeben.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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