Prämienzahlung - Kündigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte kurzfristig meinen Arbeitsvertrag kündigen. ... Ein Ausweg scheint ein Passus in meinem Arbeitsvertrag zu sein, welche mir eine Garantieprämie zusichert. ... Da in den Schlußbestimmungen des Arbeitsvertrages steht, dass sämtliche Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden, rechne ich mir kaum Chancen aus, die Nichtzahlung der Garantieprämie als Grund für eine fristlose Kündigung durchzusetzen.