Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Nach § 34 Abs 1 TVöD-K beträgt die Kündigungsfrist in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. Dabei handelt es sich um die Angabe der kürzestmöglichen Frist, die auf jeden Fall eingehalten werden muss.
Es ist in keiner Weise schädlich, wenn bereits vorher die Kündigung ausgesprochen wird. Sie können daher durchaus schon jetzt zum 31.12.2008 kündigen.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass eine Kündigung eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist und nicht schon mit Absendung, sondern erst mit ZUGANG beim Arbeitgeber wirksam wird.
Sie sollten daher dafür Sorge tragen, dass Sie diesen Zugang im Zweifel auch beweisen können.
Dazu gibt es neben den postalischen wie Einschreiben/Rückschein pp mehrere andere Möglichkeiten wie die persönliche Übergabe gegen Empfangsquittung oder die Überbringung des Kündigungsschreibens durch einen Boten, der den Zeitpunkt und den Inhalt der Zustellung der Kündigung bezeugen kann.
Da es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, brauchen Sie diese nicht zu begründen. Es reicht eine klare Formulierung aus, aus der sich ergibt, dass Sie das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2008 kündigen.
"Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgemäß zum 31.12.2008."
Bitte vergessen Sie auf keinen Fall Ihre Unterschrift!
Die Behandlung Ihrer Urlaubstage richtet sich nach dem Arbeitsvertrag; sofern der Arbeitgeber Ihnen keine Gelegenheit gibt, diese Tage zu nehmen, muss er eine Urlaubsabgeltung zahlen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben; für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen